Orthopädie-Schuhtechnik Ronald Diefert

 

  Seehausen/Börde  -  Schönebeck/Elbe

Stand: 22.03.09

 


orthopädische Schuhzurichtungen

  • orthopädische Schuhzurichtungen sind Hilfsmittel bei denen an Konfektionsschuhen je nach den Beschwerden des Patienten verschieden Um- oder Anarbeitungen am oder im Schuh ausgeführt werden (Schuherhöhungen, Abrollhilfen usw.), um so für bestimmte Fußleiden Linderung zu schaffen

Die gesetzlichen Zuzahlungen für Schuhzurichtungen je nach Art der Zurichtung zwischen 5,- und 10,- Euro pro Paar!

Auch diese Zuzahlungen sind vom Einkommen der Patienten abhängig, durch die Krankenkassen können Befreiungen von der Zuzahlung auf Antrag ausgestellt werden!
Kinder sind von Einlagenzuzahlungen generell befreit!

       

Produkt

Gesetzliche

Zuzahlung

AOK

 

(entfällt bei Zuzahlungsbefreiung)

Gesetzliche

Zuzahlung

Barmer, DAK, IKK, usw.

(entfällt bei Zuzahlungsbefreiung)

Wirtschaftliche

Aufzahlung

 

 

(entfällt nicht bei Zuzahlungsbefreiung)

1 Paar Spreizfußpelotten

( Selbstzahler ohne Rezept = 5,37 € pro Stück                   – 10,74 € pro Paar)

 

5 € 

5 €

-

1 Absatzerhöhung bis 1 cm                         

( Selbstzahler ohne Rezept = 7,71 € pro Schuh)

 

5 €

5 €

-

1  Absatzerhöhung bis 1,9 cm

( Selbstzahler ohne Rezept = ca. 10 € pro Schuh)  

 

5 €

5 €

-

1  Absatz- und Sohlenerhöhung bis 1,9 cm (Selbstzahler ohne Rezept = ca. 23 € pro Schuh)

 

5 €

5 €

-

1  Schuherhöhung über  2 cm

 

10  €

10  €   

-

1 Paar Ballen- Zehenrollen

 

5 € 

5 € 

-

1 Paar Schmetterlingsrollen                          

 

5,84 € 

5,89 €

-

1 Paar rückverlagerte Rollen mit Absatzausgleich                     

 

10 €

10 €

-

 

Die Kosten für orthopädische Schuhzurichtungen werden an bis zu 3 Paar Schuhen pro Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.