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orthopädische
Schuhzurichtungen
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orthopädische Schuhzurichtungen sind Hilfsmittel bei
denen an Konfektionsschuhen je nach den Beschwerden des Patienten
verschieden Um- oder Anarbeitungen am oder im Schuh ausgeführt werden
(Schuherhöhungen, Abrollhilfen usw.), um so für bestimmte Fußleiden
Linderung zu schaffen
Die
gesetzlichen Zuzahlungen für Schuhzurichtungen je nach Art der
Zurichtung zwischen 5,- und 10,- Euro pro Paar!
Auch diese
Zuzahlungen sind vom Einkommen der Patienten abhängig, durch die
Krankenkassen können Befreiungen von der Zuzahlung auf Antrag
ausgestellt werden!
Kinder sind von Einlagenzuzahlungen generell befreit!
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Produkt |
Gesetzliche
Zuzahlung
AOK
(entfällt bei Zuzahlungsbefreiung) |
Gesetzliche
Zuzahlung
Barmer, DAK, IKK,
usw.
(entfällt bei Zuzahlungsbefreiung) |
Wirtschaftliche
Aufzahlung
(entfällt nicht
bei Zuzahlungsbefreiung) |
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1 Paar Spreizfußpelotten
( Selbstzahler ohne Rezept = 5,37 € pro
Stück – 10,74 € pro Paar)
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5 € |
5 € |
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1
Absatzerhöhung bis 1 cm
( Selbstzahler ohne Rezept = 7,71 € pro Schuh)
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5 € |
5 € |
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1
Absatzerhöhung bis 1,9 cm
( Selbstzahler
ohne Rezept = ca. 10 € pro Schuh)
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5 € |
5 € |
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1 Absatz- und Sohlenerhöhung bis 1,9 cm
(Selbstzahler ohne Rezept = ca. 23 € pro
Schuh)
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5 € |
5 € |
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1 Schuherhöhung über 2 cm
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10 € |
10 €
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1 Paar Ballen- Zehenrollen
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5 € |
5 € |
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1 Paar
Schmetterlingsrollen
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5,84 € |
5,89 € |
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1 Paar rückverlagerte Rollen mit
Absatzausgleich
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10 € |
10 € |
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Die Kosten
für orthopädische Schuhzurichtungen werden an bis zu 3 Paar Schuhen pro
Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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