orthopädische
Schuhzurichtungen
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orthopädische Schuhzurichtungen sind Hilfsmittel bei
denen an Konfektionsschuhen je nach den Beschwerden des Patienten
verschieden Um- oder Anarbeitungen am oder im Schuh ausgeführt werden
(Schuherhöhungen, Abrollhilfen usw.), um so für bestimmte Fußleiden
Linderung zu schaffen
Die
gesetzlichen Zuzahlungen für Schuhzurichtungen je nach Art der
Zurichtung zwischen 5,- und 10,- Euro pro Paar!
Auch diese
Zuzahlungen sind vom Einkommen der Patienten abhängig, durch die
Krankenkassen können Befreiungen von der Zuzahlung auf Antrag
ausgestellt werden!
Kinder sind von Einlagenzuzahlungen generell befreit!
Produkt |
Gesetzliche
Zuzahlungen
(entfällt bei Zuzahlungsbefreiung) |
Wirtschaftliche
Aufzahlung
(entfällt nicht
bei Zuzahlungsbefreiung) |
1 Paar Spreizfußpelotten
( Selbstzahler ohne Rezept = 10 € pro Paar)
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keine
Kassenleistung |
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1
Absatzerhöhung bis 1 cm
( Selbstzahler ohne Rezept = 15 € pro Schuh)
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5 € |
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1 Schuherhöhung ( Verkürzungsausgleich)
( Selbstzahler ohne Rezept = ca. 23 € pro
angefangenen cm) |
5 - 10 € |
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1 Paar Ballen- Zehenrollen
( Selbstzahler ohne Rezept = 90 €)
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ca. 9 € |
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1 Paar
Schmetterlingsrollen
( Selbstzahler ohne Rezept =
90 €)
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ca. 9 € |
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1 Paar rückverlagerte Rollen mit
Absatzausgleich
( Selbstzahler ohne Rezept =
90 €)
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ca. 9 € |
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Die Kosten
für orthopädische Schuhzurichtungen werden an bis zu 3 Paar Schuhen pro
Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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