Orthopädie-Schuhtechnik Ronald Diefert

 

  Seehausen/Börde  -  Schönebeck/Elbe

Stand: 27.05.18

 


orthopädische Schuhzurichtungen

  • orthopädische Schuhzurichtungen sind Hilfsmittel bei denen an Konfektionsschuhen je nach den Beschwerden des Patienten verschieden Um- oder Anarbeitungen am oder im Schuh ausgeführt werden (Schuherhöhungen, Abrollhilfen usw.), um so für bestimmte Fußleiden Linderung zu schaffen

Die gesetzlichen Zuzahlungen für Schuhzurichtungen je nach Art der Zurichtung zwischen 5,- und 10,- Euro pro Paar!

Auch diese Zuzahlungen sind vom Einkommen der Patienten abhängig, durch die Krankenkassen können Befreiungen von der Zuzahlung auf Antrag ausgestellt werden!
Kinder sind von Einlagenzuzahlungen generell befreit!

       

Produkt

Gesetzliche

Zuzahlungen

 

(entfällt bei Zuzahlungsbefreiung)

Wirtschaftliche

Aufzahlung

 

 

(entfällt nicht bei Zuzahlungsbefreiung)

1 Paar Spreizfußpelotten

( Selbstzahler ohne Rezept = 10 € pro Paar)

 

keine Kassenleistung

-

1 Absatzerhöhung bis 1 cm                         

( Selbstzahler ohne Rezept = 15 € pro Schuh)

 

5 €

-

1  Schuherhöhung ( Verkürzungsausgleich)

( Selbstzahler ohne Rezept = ca. 23 € pro angefangenen cm)

5 - 10  €

-

1 Paar Ballen- Zehenrollen

( Selbstzahler ohne Rezept =  90 €)

ca. 9 € 

-

1 Paar Schmetterlingsrollen                          

 ( Selbstzahler ohne Rezept =  90 €)

ca. 9 € 

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1 Paar rückverlagerte Rollen mit Absatzausgleich                     

 ( Selbstzahler ohne Rezept =  90 €)

ca. 9 € 

-

 

Die Kosten für orthopädische Schuhzurichtungen werden an bis zu 3 Paar Schuhen pro Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.